Beantragung von Hilfsmitteln für den Beruf und die private Nutzung

Bei der Beantragung von Hilfsmitteln gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen für:

 

Beamtinnen und Beamte

  • Antrag an die Beihilfestelle / Art des Hilfsmittels / Diagnose (z.B. für die Beantragung einer Leselupe)
  • bei Ablehnung durch die Beihilfestelle ist es wichtig sich mit dem Negativbescheid an das Integrationsamt zu wenden!

angestellte Kolleginnen und Kollegen

  • Antrag an den Rentenversicherungsträger
  • Voraussetzung: 180 Monate (15 Jahre) rentenversichert
  • besteht die Rentenversicherung noch keine 180 Monate ist ein Antrag an die Agentur für Arbeit zu stellen

 

 


letzte Aktualisierung: 2013-07-16 08:21