Personalvertretung
Erreichbarkeit des BPR
im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Südthüringen
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl
03681 / 734190 oder
03681 / 734191
03681 / 734199
Hauptgeschäftsstellen
Hauptpersonalrat | |
Hauptschwerbehinderten- vertretung |
Sprechzeiten im Staatlichen Schulamt Südthüringen
Montag und Freitag: nach Voranmeldung
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (Sitzungstag): ab 9:00 Uhr in den Räumen des BPR im Staatlichen Schulamt Südthüringen.
Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
Beantragung von Hilfsmitteln für den Beruf und die private Nutzung
Bei der Beantragung von Hilfsmitteln gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen für:
Beamtinnen und Beamte
- Antrag an die Beihilfestelle / Art des Hilfsmittels / Diagnose (z.B. für die Beantragung einer Leselupe)
- bei Ablehnung durch die Beihilfestelle ist es wichtig sich mit dem Negativbescheid an das Integrationsamt zu wenden!
angestellte Kolleginnen und Kollegen
- Antrag an den Rentenversicherungsträger
- Voraussetzung: 180 Monate (15 Jahre) rentenversichert
- besteht die Rentenversicherung noch keine 180 Monate ist ein Antrag an die Agentur für Arbeit zu stellen